5. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Ergänzend finden die umseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Anwendung.
6. Vollmacht
Hiermit bevollmächtigt der Kunde die Stadtwerke Langen GmbH zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Lieferanten von elektrischer Energie erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit dem Kunden dadurch keine Kosten entstehen. Zudem bevollmächtigt der Kunde die Stadtwerke Langen GmbH zur Kündigung etwaiger bestehender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs und/oder der Messung.
Hiermit bevollmächtigt der Kunde die Stadtwerke Langen GmbH zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Lieferanten von Erdgas erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit dem Kunden dadurch keine Kosten entstehen. Zudem bevollmächtigt der Kunde die Stadtwerke Langen GmbH zur Kündigung etwaiger bestehender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs und/oder der Messung.
7. SEPA-Lastschriftmandat
Fällige Forderungen können Sie überweisen oder durch Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats von Ihrem Konto einziehen lassen. Nutzen Sie dazu gerne folgendes Formular:
8. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadtwerke Langen GmbH, Weserstraße 14, 63225 Langen, E-Mail: kundenservice@stadtwerke-langen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
9. Auftragserteilung
Durch seine zahlungspflichtige Bestellung erteilt der Kunde der Stadtwerke Langen GmbH den Auftrag, seinen gesamten Bedarf an elektrischer Energie an die obige Entnahmestelle zu liefern. Der Stromlieferungsvertrag kommt zustande, sobald die Stadtwerke Langen GmbH dem Kunden das Zustandekommen in Textform bestätigt und den verbindlichen Liefertermin mitteilt.
Durch seine zahlungspflichtige Bestellung erteilt der Kunde der Stadtwerke Langen GmbH den Auftrag, seinen gesamten Bedarf an Erdgas an die obige Entnahmestelle zu liefern. Der Erdgaslieferungsvertrag kommt zustande, sobald die Stadtwerke Langen GmbH dem Kunden das Zustandekommen in Textform bestätigt und den verbindlichen Liefertermin mitteilt.